Was ist Alltagsbegleitung nach §45 SGB XI?

Die Alltagsbegleitung nach §45 SGB XI ist ein Service, der Menschen mit Pflegebedarf unterstützt, ihren Alltag besser zu bewältigen. Dieser Service richtet sich speziell an Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung in ihrer Alltagsbewältigung eingeschränkt sind und daher zusätzliche Unterstützung benötigen. Dabei steht nicht nur die praktische Hilfe im Vordergrund, sondern auch die Förderung des sozialen Wohlbefindens.

Wer kann diesen Service in Anspruch nehmen?

Die Alltagsbegleitung richtet sich an Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die Unterstützung im Alltag benötigen. Dies können ältere Menschen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder auch Personen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sein. Der Service steht sowohl in häuslicher Umgebung als auch in betreuten Wohnformen zur Verfügung.

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Unsere erfahrenen Berater helfen Ihnen dabei, die passende Unterstützung zu wählen und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf.​

Vorteile der Alltagsbegleitung

Emotionale Unterstützung: Förderung des Wohlbefindens

Ein zentraler Aspekt der Alltagsbegleitung ist die emotionale Unterstützung. Regelmäßige Gespräche und gemeinsame Aktivitäten tragen dazu bei, das Wohlbefinden der begleiteten Personen zu steigern. Durch diese soziale Interaktion wird Einsamkeit vorgebeugt und das Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit gefördert.

Praktische Hilfe im Alltag

Alltagsbegleiter unterstützen bei alltäglichen Erledigungen wie Einkäufen, Arztbesuchen oder Behördengängen. Sie stehen als vertrauenswürdige Begleiter zur Seite und sorgen dafür, dass diese Aufgaben stressfrei und zuverlässig erledigt werden.

Soziale Teilhabe: Teilnahme an gesellschaftlichen Aktivitäten

Die Teilnahme an gesellschaftlichen Aktivitäten ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität. Alltagsbegleiter fördern die soziale Teilhabe, indem sie ihre Klienten zu Veranstaltungen, Treffen mit Freunden oder kulturellen Aktivitäten begleiten. Dadurch wird die Isolation verringert und das soziale Netzwerk gestärkt.

Leistungen im Detail

Begleitung bei alltäglichen Aktivitäten​

Die Alltagsbegleitung umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die den Alltag erleichtern. Dazu gehören Begleitungen zu Einkäufen, Spaziergängen oder der Freizeitgestaltung. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der begleiteten Person so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern.

Einkaufen, Spazierengehen, Freizeitgestaltung

Unterstützung bei Haushaltsaufgaben

Auch im Haushalt leisten Alltagsbegleiter wertvolle Unterstützung. Sie helfen bei leichten Haushaltsarbeiten wie dem Aufräumen, Putzen oder Kochen und sorgen so dafür, dass das Zuhause der begleiteten Person ein angenehmer und sicherer Ort bleibt.

Leichte Haushaltsarbeiten, Kochen, etc.

Förderung der Mobilität

Mobilität ist ein zentraler Aspekt der Alltagsbewältigung. Alltagsbegleiter unterstützen bei Gehproblemen, begleiten zu Terminen und sorgen für einen sicheren Transport. Dies trägt maßgeblich zur Erhaltung der Unabhängigkeit bei.

Hilfe bei Gehproblemen, Transport zu Terminen

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Wir stehen bereit, um gemeinsam mit Ihnen die optimale Unterstützungslösung zu finden und Sie sicher durch den gesamten Prozess zu begleiten.

Kosten und Finanzierung

Die Finanzierung der Alltagsbegleitung kann auf den ersten Blick komplex erscheinen, doch es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Leistungen über die Pflegekassen zu finanzieren. Von festen monatlichen Beträgen bis hin zu flexibel nutzbaren Budgets stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, die individuell kombiniert werden können. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Finanzierungslösung zu finden und übernehmen gerne den Antragsprozess für Sie. So können Sie sicher sein, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, ohne sich um finanzielle oder bürokratische Hürden sorgen zu müssen.

Übernahme durch die Pflegekasse

Die Kosten für die Alltagsbegleitung können über die Pflegekassen abgerechnet werden. Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad besitzen, haben Anspruch auf Leistungen nach §45 SGB XI, die für die Finanzierung der Alltagsbegleitung verwendet werden können.

Eigenanteil und Zuzahlungen

Je nach Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen können zusätzliche Kosten entstehen, die nicht vollständig durch die Pflegekassen abgedeckt sind. Diese Eigenanteile sind jedoch in der Regel überschaubar und werden transparent kommuniziert.

Abrechnung über Pflegekassen: Erläuterung der Finanzierungsmöglichkeiten

Die Kosten für die Alltagsbegleitung können über verschiedene Budgets der Pflegekassen abgedeckt werden. Insgesamt stehen vier zentrale Budgets zur Verfügung, die individuell oder in Kombination genutzt werden können, um die Alltagsbegleitung zu finanzieren:

Entlastungsbetrag

 Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieser Betrag kann angespart und für unterschiedliche Entlastungsleistungen verwendet werden, darunter auch die Alltagsbegleitung. Der Entlastungsbetrag ist unabhängig vom Pflegegrad und bietet eine flexible Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung.

Verhinderungspflege

Pflegebedürftige können bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege nutzen, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist. Ein Teil dieses Budgets kann auch für Alltagsbegleitung eingesetzt werden, insbesondere wenn sie als Ersatzpflege während der Abwesenheit der regulären Pflegeperson fungiert.

Umwandlung von Pflegesachleistungen

 Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen (z. B. ambulante Pflege durch einen Pflegedienst) nicht vollständig in Anspruch nehmen, können bis zu 40 % dieser Leistungen in Entlastungsleistungen umwandeln. Dies ermöglicht eine flexible Nutzung der Mittel, um zusätzliche Unterstützung wie die Alltagsbegleitung zu finanzieren.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie ihre Pflege selbst organisieren, z. B. durch Angehörige oder andere Helfer. Dieses Geld kann auch zur Finanzierung einer selbst beschafften Alltagsbegleitung verwendet werden. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und bietet zusätzliche finanzielle Flexibilität.

Kostenlose Beratung und Unterstützung

Wir stehen Ihnen jederzeit mit einer kostenlosen und unverbindlichen Beratung zur Seite, um Ihnen bei der Auswahl der passenden Leistungen für Ihre individuelle Situation zu helfen. Unser Team unterstützt Sie nicht nur bei der Ermittlung des Unterstützungsbedarfs, sondern auch bei der Beantragung und Abwicklung der Leistungen, sodass Sie sicher sein können, alle verfügbaren Mittel optimal zu nutzen.

Obwohl die Finanzierung der Alltagsbegleitung durch die oben genannten Budgets in vielen Fällen einen Großteil der Kosten abdeckt, können je nach Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen und dem individuellen Pflegegrad zusätzliche Kosten entstehen. Diese Eigenanteile variieren und hängen von der genutzten Kombination der Budgets sowie den spezifischen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen ab. Da die richtige Auswahl und Kombination der verschiedenen Finanzierungsoptionen oft eine Herausforderung darstellt, bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung an, um die optimale Finanzierungslösung zu finden. 

Darüber hinaus unterstützen wir Sie kostenlos bei der Beantragung der entsprechenden Leistungen, damit Sie die notwendige Unterstützung ohne bürokratischen Aufwand erhalten und der gesamte Prozess so einfach und transparent wie möglich für Sie bleibt.

Übersicht der möglichen Leistungen der Pflegekasse

Pflegegrad Pflegegeld (monatlich) Entlastungsbetrag (monatlich) Verhinderungspflege (jährlich) Umwandlung von Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege (jährlich) Umwandlung von Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen
Pflegegrad 1 Keine Zahlung 125 € Keine Zahlung Keine Zahlung Bis zu 125 €
Pflegegrad 2 316 € 125 € 1.612 € Bis zu 806 € Bis zu 689 €
Pflegegrad 3 545 € 125 € 1.612 € Bis zu 806 € Bis zu 1.298 €
Pflegegrad 4 728 € 125 € 1.612 € Bis zu 806 € Bis zu 1.612 €
Pflegegrad 5 901 € 125 € 1.612 € Bis zu 806 € Bis zu 1.995 €

Diese Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Leistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diese Mittel optimal für Ihre Alltagsbegleitung nutzen können.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren: Ihr direkter Weg zu maßgeschneiderter Unterstützung

Um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten, stehen wir Ihnen jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns, damit wir gemeinsam die bestmögliche Unterstützung für Ihre Bedürfnisse sicherstellen können. Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Prozess, damit Sie schnell und unkompliziert die Hilfe erhalten, die Ihnen zusteht.

Ablauf der Beantragung

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 automatisch zu und muss nicht separat beantragt werden. Damit Sie diesen Betrag für die Alltagsbegleitung nutzen können, ist es lediglich erforderlich, den Unterstützungsbedarf zu ermitteln und die notwendigen Formalitäten abzuwickeln.

Wie beantragt man die Alltagsbegleitung?

Der Prozess, um die Alltagsbegleitung in Anspruch zu nehmen, ist einfach und unkompliziert:

Anfrage bei uns stellen

Kontaktieren Sie uns direkt, um Ihren Unterstützungsbedarf zu besprechen. Wir beraten Sie umfassend und klären alle offenen Fragen.

Unterstützungsbedarf ermitteln

In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung Sie benötigen und wie diese am besten organisiert werden kann. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und die möglichen Finanzierungsoptionen.

Vertrag unterschreiben

Nachdem wir den Unterstützungsbedarf festgelegt haben, erhalten Sie von uns einen Vertrag sowie eine Abtretungserklärung. Mit der Abtretungserklärung ermöglichen Sie es uns, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, sodass Sie sich um nichts Weiteres kümmern müssen.

Unterstützung erhalten

Sobald die Formalitäten erledigt sind, beginnt unsere Alltagsbegleitung nach Ihrem individuellen Bedarf. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie die notwendige Unterstützung zuverlässig und professionell erhalten.

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